Barrierefreiheit

Allgemeine Informationen und Erklärung zur Barrierefreiheit für www.port-lumieres.com

Culturespaces möchte die Websites für alle Nutzenden barrierefrei zugänglich machen. Dies erfolgt gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 über Gleichberechtigung und Chancengleichheit, Teilhabe und Bürgerrechte von Menschen mit Behinderungen sowie gemäß dem Dekret Nr. 2019-768 vom 24. Juli 2019 über die Barrierefreiheit öffentlicher Online-Kommunikationsdienste für Menschen mit Behinderungen.

Um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen, wird die Barrierefreiheit von allen Teams (Funktions- und Grafikdesign, Entwicklung, Erstellung von Inhalten usw.) während der gesamten Erstellung und Pflege von Websites und mobilen Anwendungen berücksichtigt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website port-lumieres.com. Die Website von Port des Lumières [port-lumieres.com] befindet sich derzeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Allgemeinen Rahmens zur Verbesserung der Barrierefreiheit (RGAA, Version 4.1.2) „in der barrierefreien Gestaltung“.

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, Online-Inhalte und -Dienste so zu gestalten, dass sie für alle Menschen nutzbar sind, unabhängig von ihren funktionalen Einschränkungen (visuell, akustisch, motorisch, kognitiv usw.). Dabei geht es darum, Websites so zu gestalten und anzupassen, dass sie von assistiven Technologien wie Bildschirmleseprogrammen, Spracherkennungssoftware und anderen Hilfsmitteln genutzt und verstanden werden können.

Digitale Barrierefreiheit umfasst daher eine Reihe von Regeln und bewährten Verfahren, die funktionale, grafische, technische und redaktionelle Aspekte abdecken. Die Einhaltung dieser Regeln und Vorgehensweisen gewährleistet, dass digitale Medien (Websites, mobile Apps, PDF-Dokumente usw.) für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich sind.

Weitere Informationen zum RGAA und zu bewährten Verfahren im Bereich der digitalen Barrierefreiheit finden Sie auf der offiziellen Website des Allgemeinen Rahmens zur Verbesserung der Barrierefreiheit (RGAA).

Angaben zur Konformität

Die Website port-lumieres.com entspricht derzeit nicht den Vorgaben des RGAA (Allgemeiner Rahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit), da keine Prüfung zur genauen Beurteilung der Konformität vorliegt.

Derzeit wird eine Prüfung der Barrierefreiheit durchgeführt. Diese Erklärung wird aktualisiert, sobald die Ergebnisse der Prüfung vorliegen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde im Oktober 2026 erstellt. 
Culturespaces verpflichtet sich, diese Erklärung entsprechend den technischen Entwicklungen und dem Feedback der Nutzer auf dem neuesten Stand zu halten.

Feedback und Kontaktdaten

Sollten Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte oder Dienste dieser Website haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten, Ihnen eine barrierefreie Alternative anzubieten, Inhalte in einem anderen Format bereitzustellen und alle Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen.

  • Schreiben Sie uns eine E-Mail an: ahoi@port-lumieres.com
  • Rufen Sie uns unter 040-238359772 an (Montag bis Freitag von 10.00 bis 14.00 Uhr).
  • Schreiben Sie uns: Port des Lumières, Platz am 10. Längengrad 1, 20457 Hamburg.

Wir sind bestrebt, so schnell wie möglich auf Ihr Feedback zu reagieren und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie mit der erhaltenen Antwort nicht zufrieden sind, können Sie bei der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) einen Antrag nach § 32 Absatz 1 BFSG stellen. Weitere Informationen und das entsprechende Kontaktformular finden Sie auf der Website der MLBF.